Assistenten mit Herz und Kompetenz bei der Caritas

Pflegehilfskräfte übernehmen zahlreiche Aufgaben bei der pflegerischen Begleitung von älteren und pflegebedürftigen Personen. Sie unterstützen die Pflegefachkräfte der Caritas und sind ein wichtiger und unerlässlicher Teil der Teams in den Einrichtungen der Caritas. Ohne Pflegehilfskräfte wäre ein reibungsloser Ablauf der Pflege und Betreuung sehr viel schwieriger.

Innerhalb des Pflegeteams kümmern sich Pflegehilfskräfte in den Einrichtungen der Caritas um das Wohlergehen der KundInnen und ermöglichen ihnen ein würdevolles und möglichst selbstständiges Leben. Sobald es aber beispielsweise um Verbandswechsel oder das Stellen und Darreichen von Medikamenten geht, reicht die Qualifizierung einer Pflegehilfskraft nicht aus und examinierte Pflegefachkräfte kommen zum Einsatz. Doch ohne die Unterstützung durch Pflegehelferinnen und Pflegehelfer wäre die Pflege schwer aufrechtzuerhalten.

Eine Pflegehilfskraft benötigt keine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern kann sich gleich unter Begleitung einer examinierten Pflegefachkraft nützlich machen. Qualifizierte KollegInnen begleiten die Einsteiger und leiten sie bei der Arbeit an. Eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeit als Pflegehilfskraft ist der Spaß am Umgang mit hilfebedürftigen Menschen. Diese sind für die Unterstützung im Alltag sehr dankbar.  

 

Außerdem sollte eine Pflegehilfskraft flexibel und gut organisiert sein, denn sie trägt immer eine Mitverantwortung und spielt als Bindeglied zwischen KundInnen, Familie und Pflegefachkräften eine sehr wichtige Rolle. Pflegehilfskräfte bauen zudem nicht nur eine (professionelle) emotionale Bindung zu Ihren KundInnen auf, sie beobachten genau und geben Änderungen oder Probleme direkt weiter. Dabei sind KollegInnen natürlich immer unterstützend im Hintergrund tätig.

Neben attraktiven Arbeitsbedingungen und zahlreichen zusätzlichen Benefits garantiert die Caritas einen sicheren Job und gute Berufsperspektiven. Aus- und Weiterbildungen werden immer gern unterstützt. Das gilt natürlich auch für Pflegehilfskräfte. Wenn diese ihren Handlungsspielraum und Verantwortungsbereich erweitern wollen, können sie dies mit einer Weiterbildung in der Behandlungspflege erreichen. Mit dem Erwerb der Qualifikation LG1 und/oder LG2 können Pflegehilfskräfte dann neben der Grundpflege auch Tätigkeiten ausführen, die Pflegebedürftige vom Arzt verschrieben bekommen haben. Das sind u.a. das Blutdruckmessung, die Verabreichung von Insulininjektionen, das Anziehen von Anti-Thrombosestrümpfen oder das Messen von Blutzuckerwerten.