Aufgrund zahlreicher Nachfragen macht das Wahlteam der Stadt Gütersloh darauf aufmerksam, dass für die Stichwahl des Bürgermeisters am 27. September nicht erneut Wahlbenachrichtigungen verschickt werden.
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, hat die Möglichkeit, am 27. September in seinem Wahllokal z.B. unter Vorlage des Personalausweises (bei Unionsbürgern ein gültiger Identitäts-ausweis - oder Reisepass) zu wählen.
Die Wählerinnen und Wähler, die für den 13. September und gleichzeitig für eine Bürgermeisterstichwahl Briefwahl beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen ohne einen erneuten Antrag an die im Wahlschein angegebene Adresse übersandt.
Weitere Infos zur Stichwahl, Briefwahl und Link zum Briefwahlantrag online unter www.wahlen.guetersloh.de. Fragen beantwortet auch Birgit Wollenberg, Telefon 822989, birgit.wollenberg(at)gt-net.de