Gütersloh. Ende vergangenen Jahres trat eine Änderung des Staatsange-hörigkeitsgesetzes in Kraft, die junge Ausländern künftig nicht mehr vor die Entscheidung stellt, sich zwischen ihrer deutschen und ihrer weiteren Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen. Diese in Deutschland geborenen Ausländer, waren bisher verpflichtet, sich zwischen beiden möglichen Pässen zu entscheiden.
Jetzt dürfen sie dauerhaft beide Pässe behalten, wenn sie nach der neuen Regelung in Deutschland aufgewachsen sind. Zu der gesetzlichen Neuregelung im so genannten Optionsverfahren, das eine doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht, ging beim Kreis Gütersloh in den vergangenen Wochen eine Vielzahl von Anfragen ein.
Dr. Wolfgang Schwentker, Abteilungsleiter Ordnung, und Peter Detlefsen, Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde, weisen daher darauf hin, dass die neuen gesetzlichen Änderungen nur für junge Menschen gelten, die die folgenden Vorrausetzungen erfüllen: Sie haben das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet und haben die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach dem 1. Januar 2000 oder durch eine Einbürgerung auf Antrag der Eltern in den Jahren 1999 bis 2000 erworben.
Diejenigen, die nach dem altem Recht im Optionsverfahren ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, können diese unter erleichterten Bedingungen und auf Antrag durch Einbürgerung wieder erwerben. Personen, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit im Optionsverfahren aufgeben mussten, können nach vorheriger Erteilung einer so genannten Beibehaltungsgenehmigung ihre alte Staatsangehörigkeit wieder erwerben.
Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung bleiben ansonsten unverändert. Alle Personen, die noch keine deutschen Staatsangehörigen sind und erst noch eingebürgert werden möchten, müssen daher – nach wie vor – grundsätzlich ihre ausländische Staatsangehörigkeit abgeben. Dies gilt auch dann, wenn sie in Deutschland geboren wurden.
Im Jahr 2014 haben 336 ausländische Staatsangehörige ihre Einbürgerung beim Kreis Gütersloh beantragt und 305 von ihnen konnten eingebürgert werden. Dies bedeutet – entsprechend dem bundesweiten Trend – einen leichten Rückgang im Vergleich zum Jahr 2013, in dem 368 Einbürgerungen vollzogen wurden. Dies war und ist Anlass genug für das Land NRW unter dem Motto „Ja, ich will – Einbürgerung jetzt“ für mehr Einbürgerungen zu werben. Schließlich ermöglicht diese, die uneingeschränkte Wahrnehmung des aktiven und passiven Wahlrechts und weiterer staatsbürgerlicher Rechte.
Beratungen und Informationen zur Einbürgerung sind vor Ort bei den Meldebehörden der Kommunen oder direkt bei den für Einbürgerungen zuständigen Mitarbeiterinnen des Kreises Gütersloh (Marion Schlüter, Telefon 05241/85-2225, oder Kornelia Blakert, Telefon 05241/85-2226) erhältlich. Für persönliche Beratungsgespräche empfiehlt der Kreis mit den Mitarbeiterinnen eine vorherige Terminvereinbarung.