Haltung des Kreises Gütersloh voll bestätigt
Gütersloh. Das Verwaltungsgericht Minden hat den Antrag der sieben-köpfigen Familie aus Syrien auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Damit wollte deren Anwalt verhindern, dass die Abschiebung der Familie nach Bulgarien erfolgt. Dort hatte die Familie bereits erfolgreich einen Asylantrag gestellt. Ihr Antrag auf Asyl in Deutschland war deswegen vom Bundesamt für Migration und Flüchtling zurückgewiesen worden.
Das Verwaltungsgericht Minden untermauerte damit die Ausreisepflicht der Familie und die Befugnis des Kreises Gütersloh zur Abschiebung. Auf die Verhältnisse in Bulgarien gehen die Richter in der Urteilsbegründung nicht weiter ein, sondern verweisen auf die Feststellungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, an die der Kreis gebunden ist. Auch sonstige Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen würden, sieht das Verwaltungsgericht nicht. Insbesondere die vorgetragene gesundheitliche Beeinträchtigung führe nicht zu einer Reiseunfähigkeit der in Abschiebehaft befindlichen Mutter, da diese nicht glaubhaft dargelegt worden sei. So sei diese auf einen Übergriff in Bulgarien zurückzuführende Erkrankung zu keinem früheren Zeitpunkt bei persönlichen Gesprächen und Anhörungen ins Feld geführt worden; vielmehr habe die Mutter ausdrückliche Fragen nach Beschwerden, Erkrankungen und Ähnlichem noch im Herbst letzten Jahres verneint.