Gütersloh. Der Gesundheitsausschuss des Kreises Gütersloh hat am Mittwoch, 28. Januar, neuen Stellen für die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung einstimmig zugestimmt.
Eine neu geschaffene Tierarztstelle soll sicherstellen, dass die Änderungen im Arzneimittelgesetz (16. AMG-Novelle) im Kreis umgesetzt werden können. Die Änderungen im AMG zielen darauf ab, den Antibiotikaeinsatz in der Tiermast (Schwein, Huhn, Rind, Pute) zu senken. Zur Überprüfung des Einsatzes von Antibiotika ist seit dem 1. Juli vergangenen Jahres eine Datenbank eingerichtet. In dieser halten Landwirte fest, wie viele Antibiotika sie pro Tier einsetzen. Im Kreis Gütersloh fallen mindestens 500 bis 600 Tiermastbetriebe unter die neuen Regelungen. Zur Überprüfung der Betriebe wird eine neue Tierarztstelle benötigt.
Die Datenbank ermöglicht den Vergleich des Antibiotikaeinsatzes. Verwendet ein Betrieb auffällig viele Antibiotika, berät der Tierarzt, wie der Einsatz gesenkt werden kann. Bei übermäßigem Einsatz wird die Beratung schriftlich festgehalten. Bei andauernden Verstößen drohen Strafen, bis hin zum Verbot der Tierhaltung. „Die Datenbank bietet zum ersten Mal eine belastungsfähige Analyse des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast. Wir sind zuversichtlich, dass durch die neuen Regelungen der Antibiotikaeinsatz langfristig gesenkt werden kann“, erläuterte Dr. Bernhard Beneke, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, im Gesundheitsausschuss. Er betonte zudem, dass die Landwirtschaft im Kreis Gütersloh Unterstützung signalisiert habe und mitziehen werde. Das schließe nicht aus, dass in Einzelfällen Handlungsbedarf bestünde.
Des Weiteren ergeben sich Mehrbelastungen in der Abteilung durch neue Zuständigkeiten und Änderungen im Bereich der Zulassung von Viehhandelsunternehmen und Tierischen-Nebenprodukte-Betrieben sowie des Tierschutzgesetzes. Dafür soll eine Verwaltungsstelle zusätzlich durch Umwandlung besetzt werden. Das Land NRW führt voraussichtlich eine Gebührenpflicht ein, durch die die Stellen zu einem Viertel finanziert werden. Die übrige finanzielle Last trägt der Kreis.