Mietenniveau-Erhebung im Kreis Gütersloh
Gütersloh. Anfang dieses Jahres erfolgt eine breit angelegte Vermieterbefragung zu den Wohnungsmieten im gesamten Kreis Gütersloh, um das aktuelle Mietkostenniveau zu ermitteln. Dies ist eine gemeinsame Aktion der Städte und Gemeinden und des Kreises Gütersloh.
Ziel ist die Aktualisierung bzw. erstmalige Erstellung qualifizierter Mietspiegel für die 13 Kommunen. Gleichzeitig sollen die seit dem 16. Juni 2014 im Kreis Gütersloh festgelegten angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II - „Hartz IV“) oder dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII - „Sozialhilfe“) erhalten, an die aktuelle Wohnungsmarktsituation angepasst werden. Aus dem Ergebnis der Mietenniveau-Erhebung werden zum einen die Mietspiegel für die Städte und Gemeinden und zum anderen die aktuellen Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten ermittelt. Ergebnisse sollen Mitte des Jahres 2016 vorliegen.
Die Erhebung der Wohnungsmieten erfolgt bei allen Vermietern im Kreis Gütersloh. Diese erhalten dazu mit ihren Grundsteuerbescheiden Anfang des neuen Jahres einen Fragebogen. „Die angeschriebenen Vermieter werden gebeten, die Mietenniveau-Erhebung zu unterstützen und dieser zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis zum 15. Februar 2016 ausfüllen und zurückschicken“, bittet Stefan Susat, Abteilungsleiter im Jobcenter, alle Vermieter im Kreis Gütersloh um ihre Mithilfe. Dem Anschreiben liegt hierfür ein Rückumschlag bei. Auch eine Rückmeldung über das Internet sowie bei den Städten und Gemeinden direkt vor Ort ist möglich. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos und freiwillig. Die Vermieter werden in einem gemeinsamen Anschreiben des Landrates des Kreises Gütersloh Sven-Georg Adenauer und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister um Mitwirkung gebeten.
Mit dem Anschreiben wird der Fragebogen zum Ausfüllen sowie ein Erläuterungsbogen übermittelt und es werden Ansprechpartner benannt, die bei Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen. Die Daten dienen ausschließlich der Erstellung des Mietspiegels und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Die Daten werden im Anschluss anonymisiert und in zusammengefasster Form weiter verarbeitet.
Das gesamte Verfahren wird im Vorfeld mit der Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und allen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh gemeinsam abgestimmt. Auch der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) sind in das Verfahren eingebunden und unterstützen die Datenerhebung.
Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh nach einem Ausschreibungsverfahren das Forschungsinstitut F + B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt. Dieses Forschungsunternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und von Mietwerterhebungen.
Dieses Vorgehen haben der Landrat des Kreises Gütersloh sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis gemeinsam abgestimmt. Die Federführung für dieses Projekt liegt in der Abteilung Materielle Hilfen des Jobcenters Kreis Gütersloh in Abstimmung mit der Abteilung Soziales, unterstützt durch die Abteilungen Geoinformation, Kataster und Vermessung und Bauen, Wohnen, Immissionen.
Bereits im Sommer 2013 hatte der Kreis Gütersloh eine stichprobenweise Befragung von Vermietern durchgeführt, um erstmalig die von der Rechtsprechung geforderten Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch festlegen zu können. Daraus entwickelte sich die Idee, mit einer gemeinsamen Befragung und Auswertung der Daten zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel den Aufwand für Vermieter und Verwaltung zu reduzieren und so Kosten zu sparen und gleichzeitig die neuen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt im Kreisgebiet zu beobachten.
Zum Hintergrund:
Qualifizierte Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt (§ 558 d BGB). Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Mietspiegel dürfen nur diejenigen Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Miete in den letzten vier Jahren neu vereinbart oder geändert worden ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter über die angemessene Höhe einer Miete zu vermeiden. Der Mietspiegel wird daher vor allem für Vermieter und Mieter erstellt, so dass ein transparenter Überblick über den Mietmarkt möglich ist. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Angemessene Wohnkosten im Rahmen der Hilfen zum Lebensunterhalt
Der Kreis Gütersloh ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Menschen zu übernehmen, die Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen. Was dabei angemessen ist, also vor allem, was die Wohnung kosten darf, muss sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Bei der Ermittlung der angemessen Unterkunftskosten nach dem SGB dürfen auch diejenigen Mietverhältnisse berücksichtigt werden, die dem sozial geförderten Wohnungsbau unterliegen und auch Mietverhältnisse, die länger als vier Jahre unverändert bestehen. So wird ein reales Bild des Wohnungsmarkts abgegeben. Die daraus resultierende Mietpreisübersicht bietet eine Grundlage für das Jobcenter und das Sozialamt zur Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.