Düsseldorf, 11. November 2014. Die einzelnen Landesministerien in Nordrhein-Westfalen haben bei der Umsetzung der Inklusion erheblichen Nachholbedarf. Dies geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/6969) der Landtagsabgeordneten Ursula Doppmeier und Astrid Birkhahn hervor.
„Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage lässt sich schießen, dass die Landesregierung offenbar nicht weiß, welche Behinderung einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den einzelnen Ministerien haben. Entsprechende Brandschutzmaßnahmen für Behinderte werden deshalb nur bedingt eingehalten. So sind die Ministrieren nur unzureichend mit Evakuierungsstühlen für Rollstuhlfahrer ausgestattet. Handläufe für Blinde gibt es nur im Familien- und Gesundheitsministerium, obwohl mir bekannt ist, dass auch in anderen Ministerien sehgeschädigte Menschen arbeiten“, sagt die Inklusionsbeauftragte der CDU-Landtagsfraktion Ursula Doppmeier.
Vor dem Hintergrund des neuen Entwurfs des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes moniert Doppmeier vor allem die mangelnde Vorbildfunktion der Landesregierung:
„Rot-Grün fordert in ihrem neuen Artikelgesetz zur Inklusion ständig sämtliche öffentlichen Institutionen endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderung umzusetzen und selbst beruft sie sich auf veraltete Mindeststandards. Das ist skandalös und beschämend“, sagt die Landtagsabgeordnete.
Weitere Defizite zeigen sich bei der Bereitstellung von ausreichenden Toilettenräumen für Menschen mit Behinderung. „Am Beispiel des Justizministeriums wird die Doppelmoral der Landesregierung offenkundig. In den vier Gebäudeteilen gibt genau zwei Behindertentoiletten. Nach der Arbeitsstättenverordnung soll der Weg zur Toilette nicht länger als 50 Meter sein. Sie darf maximal eine Etage entfernt liegen. Hier werden Vorschriften missachtet“, so Doppmeier. Im Dienst der 15 Landesministerien und der Staatskanzlei arbeiten insgesamt 20 367 Menschen mit Behinderung.