Neue Amtszeit der Wildschadenschätzer beginnt
Gütersloh. Wenn Wildtiere auf Feldern oder in Wäldern Schäden anrichten, kann es für Land- und Forstwirte teuer werden. Außerdem kann es zum Streit zwischen dem Grundstückseigentümer und dem zuständigen Jagdpächter kommen, wenn es um die Entschädigung geht. Können sich die beiden Parteien nicht einigen, wird ein Wildschadenschätzer dazu gerufen. Sie werden ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh bestellt. Mitte Juli beginnt für sie die neue Amtszeit.
Die Aufgabe der Wildschadenschätzer ist es, im Streitfall einen Schaden, der zum Beispiel durch Rehe, Wildschweine, Rothirsche, Wildkaninchen oder Fasane in Forst oder Landwirtschaft entstanden ist, nach objektiven Kriterien finanziell einzuschätzen. Die Schäden entstehen unter anderem, wenn die Tiere bestellte Felder zerwühlen und zertrampeln oder Triebe von jungen Bäumen abreißen. Wildschadenschätzer fungieren dann als Sachverständige. Glücklicherweise einigen sich die streitenden Parteien häufig im Vorfeld, so dass sich die Inanspruchnahme der Wildschadenschätzer auf wenige Fälle im Jahr beschränkt. Wichtig ist, dass Wildschäden innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme bei der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet das betroffene Grundstück liegt, angezeigt werden. Nur dann kann überhaupt Anspruch auf Entschädigung bestehen.