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Umfangreiche Fäll- und Schnittmaßnahmen im Garten noch bis 28. Februar erlaubt

18.02.2021

Bild: Stadt Gütersloh

Gehölze, Hecken und Sträucher im heimischen Garten erreichen mitunter Größen, die die Gartenbesitzer so nicht vorhergesehen haben, und müssen unter Umständen gefällt oder radikal beschnitten werden. Solche erheblichen Fäll- und Schnittmaßnahmen sind jedes Jahr im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt, also aktuell noch bis Ende nächster Woche. Anschließend beginnt die Schonzeit für Tiere und ihre Brutstätten. Darauf macht der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh jetzt aufmerksam.

Sofern am Grün im eigenen Garten nicht mehr als der normale jährliche Zuwachs geschnitten wird, sind Form- und Erhaltungsschnitte das ganze Jahr über erlaubt. Ist eine Baumfällung geplant, muss die städtische Baumschutzsatzung beachtet werden. So dürfen zum Beispiel Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern oder mehr (in einem Meter Höhe gemessen) nicht ohne Zustimmung der Stadt gefällt werden. Die Baumschutzsatzung ist auf der städtischen Internetseite (www.guetersloh.de) zu finden.

Bild: Stadt Gütersloh

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