„Wer in einem Überschwemmungsgebiet wohnt und mit Öl heizt oder Anlagen zur Wasserversorgung beziehungsweise Abwasserbeseitigung betreibt, muss künftig sicherstellen, dass diese Anlagen hochwassersicher sind“, stellt Regina Gröne, künftige Verwaltungsleiterin Tiefbau beim Kreis Gütersloh, klar.
„Unter Umständen müssen die Anlagen entsprechend nachgerüstet werden.“ Sehr viel Zeit dazu bleibt nicht mehr: Vorhandene Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind bis zum 31.12.2016 und vorhandene Ölheizungsanlagen bis zum 31.12.2021 hoch-wassersicher nachzurüsten.
Die Folgen der Hochwasser- und Starkregenereignisse der zurückliegenden Jahre haben den Gesetzgeber veranlasst, eine erhebliche Anzahl von Überschwemmungsgebieten festzusetzen beziehungsweise vorläufig zu ermitteln. Die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen ist in diesen Gebieten nur nach restriktiven Maßgaben möglich und in der Regel mit Ausgleichsmaßnahmen verbunden. Entsprechende Rechtsgrundlagen finden sich im aktuellen Wasserhaushaltsgesetz (§§ 76-78).
Darüber hinaus hat bereits der Landesgesetzgeber für festgesetzte und ermittelte Überschwemmungsgebiete Anforderungen an Ölheizungsanlagen und Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung normiert (§ 113 Absatz 5 des Wassergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1995). Darin heißt es:
· Ölheizungsanlagen müssen hochwassersicher errichtet und betrieben werden.
· Anlagen zur Wasserversorgung sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher zu errichten und zu betreiben, so dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung gesichert eingehalten werden.
· Anlagen zur Abwasserbeseitigung müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher errichtet und betrieben werden.
Wer wissen möchte, ob er in einem Überschwemmungsgebiet wohnt, findet auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold (www.bezreg-detmold.de) entsprechende Informationen. Fragen zu den erforderlichen Nachrüstmaßnahmen beantwortet der Sachgebietsleiter der unteren Wasserbehörde des Kreises Gütersloh, Siegfried Gruber (Telefon: 05241/85-2602). Weitere Auskünfte finden sich außerdem auf der Internetseite des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh.de).