Kreis Gütersloh/Rietberg. Die Tierseuchenverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 12. Januar dieses Jahres ist aufgehoben.
Damit gelten die in der Verfügung genannten Einschränkungen wie beispielsweise der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ab Samstag, 11. Februar, nicht mehr. Dies gilt in diesem Fall für sämtliche Geflügelhalter in dem betroffenen Gebiet.
Zwar gibt es bei einer im naheliegenden Steinhorster Becken (Kreis Paderborn) gefundenen Gans den Nachweis des Influenzavirus A, Subtyp H5. Ein Befund des Friedrich-Löffler-Instituts, ob es sich um den Typ H5N8 handelt, liegt derzeit aber noch nicht vor. Wie drauf reagiert wird, sollte sich der Verdacht bestätigen, wird Anfang nächster Woche zwischen dem Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf und den beteiligten Veterinären der Kreise Paderborn und Gütersloh entschieden.
Zuletzt existierte südlich der Stadt Rietberg lediglich ein Beobachtungsgebiet: Das Speergebiet war bereits vor zehn Tagen aufgehoben worden. Die klinischen Untersuchungen bei sämtlichen Haltungen im Sperrgebiet hatten keinerlei Befunde gebracht. Eingerichtet worden waren beide Gebiete wegen des Ausbruchs der Geflügelpest auf einem Betrieb in Delbrück-Westenholz (Kreis Paderborn).
Auch für die Aufhebung des Beobachtungsgebiets untersuchten sechs Tierärzte risikoorientiert Geflügelbestände. Die Tiere wurden klinisch untersucht, vereinzelt auch Proben genommen. Bei rund 120 Haltern im Gütersloher Teil des Beobachtungsgebiets wurden jedoch keine Auffälligkeiten entdeckt.
Die Aufhebung der Tierseuchenverfügung findet sich im aktuellen Amtsblatt im Internetauftritt des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de (Stichwort Amtsblatt).