Gütersloh (seh). Mit dem Auslaufen der Coronaschutzverordnung NRW zum 1. März ergeben sich auch für die Krankenhäuser einige Änderungen bei den Besuchsregeln:
Ab sofort entfällt die Testpflicht für Besucher im Sankt Elisabeth Hospital Gütersloh und im Sankt Lucia Hospital Harsewinkel. Die tägliche Besuchszeit der Häuser von 14 bis 19 Uhr bleibt bestehen. Jeder Patient darf zwei Besucher pro Tag empfangen. Es besteht weiterhin eine gesetzliche FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher des Krankenhauses. Alle aktuellen Regelungen finden sich tagesaktuell und verbindlich auf der Startseite der Homepage des Hospitals: www.sankt-elisabeth-hospital.de.
Bild: Sankt Elisabeth Hospital