Wegen Vogelgrippe sind die Taubentage im Sperr- und Beobachtungsgebiet im südöstlichen Kreisgebiet ausgesetzt
Gütersloh. Die untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh bittet, für drei Samstage im Januar und Februar in den lokalen Jagdrevieren verstärkt Ringeltauben zu bejagen. Wichtig ist dies, um Schäden an landwirtschaftlichen Flächen möglichst zu vermeiden. Dies gilt jedoch nicht für das Sperr- und Beobachtungsgebiet in Rietberg-Westerwiehe und Umgebung, das der Kreis Gütersloh am 22. Dezember 2016 wegen der Vogelgrippe eingerichtet hatte. Dort soll die Jagd mindestens bis Ende Januar ausgesetzt werden. Im übrigen Kreisgebiet, insbesondere dort, wo Tauben in Schwärmen auftreten, können und sollen diese jedoch bejagt werden.
Dass im Sperr- und Beobachtungsgebiet nicht gejagt werden soll, beruht darauf – so Dr. Bernhard Beneke, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises –, dass das Tierseuchenrecht, in solchen Gebieten die Bejagung von Federvieh während der laufenden Beobachtungsphase untersagt. So soll eine Verbreitung der Krankheitserreger durch eventuell erkrankte und durch die Jagd beunruhigte Tiere vermieden werden. Dr. Wolfgang Schwentker, Leiter der unteren Jagdbehörde des Kreises, bittet daher darum, zumindest bis Ende des Monats in diesem Gebiet die Durchführung der Taubentage auszusetzen. Anfang Februar wird die Situation neu bewertet und anschließend eine weitere Information erfolgen. Dieses Vorgehen begrüßt auch Ulrich Bultmann als Geschäftsführer der hiesigen Landwirtschaftskammer. Nach Bultmann ist das Risiko von Fraßschäden durch Ringeltauben derzeit geringer einzuschätzen als eine Gefahr und die Folgen einer Ausbreitung der Vogelgrippe. Im übrigen Kreisgebiet sei vorerst unter Einhaltung der üblichen Hygienebedingungen eine Taubenbejagung weiter möglich; allerdings sollten Geflügelhalter auf eine strikte Vermeidung von Virusverbreitungen achten und im eigenen Interesse am besten momentan auf die Federwildjagd verzichten.
Ralf Reckmeyer, Vorsitzende der Kreisjägerschaft des Kreises Gütersloh, unterstützt diese differenzierte Vorgehensweise ausdrücklich und bittet um verantwortungsvollen Umgang mit dieser sensiblen Thematik. Er empfiehlt, momentan in der Nähe von geflügelhaltenden Betrieben ganz auf eine Bejagung zu verzichten.
Allgemein gilt nicht nur für Jäger, sondern auch für Spaziergänger in Feld und Flur, im Hinblick auf die Vogelgrippe vorsichtig und umsichtig zu handeln: Wer einen toten Wasser- oder Greifvogel in der Natur findet, sollte ihn nicht berühren, sondern unter Angabe des Fundortes das örtliche Ordnungsamt informieren.