Zusätzliche Einschränkungen!
Gütersloh. Der Karfreitag ist ein besonderer Tag – auch aus der Sicht der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh. Diese weist daraufhin, dass das Gesetz über Sonn- und Feiertage den Karfreitag (3. April) unter besonderen Schutz stellt. Über die an Sonn- und Feiertagen geltenden üblichen Arbeitsverbote hinaus sind am Karfreitag zusätzliche Einschränkungen zu beachten. Einzelheiten zu den Regelungen enthält die Internetseite der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh (www.kreis-guetersloh.de, Ordnung, Aktuelles). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass auch Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, am Ostermontag nicht öffnen dürfen.