Der Kreis Gütersloh setzt bei der Umsetzung seines Klimaschutzkonzeptes auf erneuerbare Energien.
Bis 2020 sollen alle privaten Haushalte im Kreis mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Um dies erreichen zu können, sollte neben der Photovoltaik besonders die Windenergienutzung im Kreis steigen. Bis 2020 müssten dafür – gegenüber dem Stand im Jahr 2012 – 30 weitere Windenergieanlagen gebaut werden. Wolfgang Schulze (Abteilung Umwelt) stellte im Umweltausschuss am Donnerstag die aktuelle Situation bei der Windenergienutzung im Kreis vor.
Momentan sind 32 Windkraftanlagen in Betrieb, zwei aktuell im Bau, vier weitere genehmigt, die 2017 auch errichtet werden sollen. Des Weiteren sind zwei Genehmigungsverfahren anhängig. Um das Ziel des Klimaschutzkonzeptes zu erreichen, müssten 15 weitere Anlagen gebaut werden. Für die Stromerzeugung bedeutet das eine Steigerung von 68.000 Megawattstunden im Jahr 2016 auf 160.000 Megawattstunden im Jahr 2020.
„In Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz befinden sich die meisten Flächen für neue Windkraftanlagen“, berichtet Wolfgang Schulze, der sich dabei auf die Windpotentialanalyse des Kreises bezieht. Mit ihren Flächennutzungsplänen (FNP) können die Kommunen die Standorte der Windkraftanlagen steuern, indem sie Konzentrationszonen ausweisen.
Der Stand zur Darstellung von Windenergiekonzentrationszonen ist in den Kommunen sehr unterschiedlich. In den Städten Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück sind neue Konzentrationszonen entstanden. In den Städten Verl und Werther sind geeignete Flächen nach heutigem Kenntnisstand so selten, dass die Kommunalpolitik entschieden hat, auf die Ausweisung von solchen Flächen im Flächennutzungsplan (FNP) zu verzichten. In Versmold, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock und Langenberg sind die Änderungsverfahren noch nicht abgeschlossen, teilweise ruhen die Planungen. In Steinhagen, Borgholzhausen, Halle/Westf. und Harsewinkel bleibt es zurzeit bei den Anfang des Jahres 2000 ermittelten Konzentrationsflächen. In Herzebrock-Clarholz laufen zurzeit fraktionsinterne Beratungen der Politiker.
Der Kreis Gütersloh ist bei der Planung von Windkraftanalgen auf unterschiedlichen Ebenen direkt und indirekt beteiligt. Er informiert und berät die Kommunen bei der Flächennutzungsplanänderung, soweit gewünscht. Als Genehmigungsbehörde für die Windkraftanlagen ist die Abteilung Bauen, Wohnen und Immissionen zuständig.
Die Abteilung Umwelt vertritt die Interessen des Natur- und Artenschutzes, der neben verschiedenen anderen Schutzgütern zu berücksichtigen ist. Ebenfalls in dieser Abteilung ist die Koordinierungsstelle Energie und Klima angesiedelt, die sich unter anderem für Ressourcenschonende Energieerzeugung einsetzt.