Gütersloh. Das Umweltministerium hat heute angeordnet, sämtliches Ge-flügel in einer Restriktionszone um das Steinhorster Becken in Teilen von Rietberg und Verl unverzüglich aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Als Geflügel gelten Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Sträuße.
Auch Futter und Einstreu sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben. Zu Risikogebieten zählen Regionen mit durchziehenden, rastenden und überwinternden Wildvögeln. Verhindert werden soll so der Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5N8. Das Virus war am vergangenen Wochenende erstmals bei einem Wildvogel in Europa in der Nähe von Rügen festgestellt worden. Daraus leitet das Ministerium den Verdacht ab, dass die Übertragung des Virus in Hausgeflügelbeständen erfolgen könnte. Infektionen des Menschen durch H5N8 sind zwar bei direktem, engem Kontakt mit infizierten Tieren nicht auszuschließen, aber bislang noch nicht bekannt. Eine Übertragung durch rohe Lebensmittel ist nicht gänzlich ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich.
Diese weitreichenden Schutzmaßnahmen sind außerdem erforderlich, weil es sich bei H5N8 um eine Tierseuche mit einem hochansteckenden Virus handelt. Die Verbreitung kann zu hohen wirtschaftlichen Verlusten führen. Mögliche Handelsrestriktionen können auch dann nicht gefährdete Regionen betreffen. Im Kreis Gütersloh gibt es rund 2000 Geflügelhalter mit circa vier Millionen Tieren. Im von der Stallpflicht betroffenen Risikogebiet sind zurzeit circa 210 Geflügelhalter erfasst.
Unabhängig von der Verordnung für die Restriktionszone empfiehlt die Veterinärabteilung auch das freilaufende Geflügel im restlichen Kreisgebiet aufzustallen. Auch bei der Stallhaltung sollten Vorkehrungen getroffen werden, die das Risiko den Virus in die Stallungen zu tragen verringern: Unter anderem vor Wildvögeln geschützte Lagerung von Futter und Einstreu, Stallungen vogelsicher abdichten und das Anlegen der Schutzkleidung, insbesondere der Schuhe, erst am Eingang des Stallbereiches.
Alle Geflügelhalter – egal wie viele Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der Tierseuchenkasse NRW, melden, falls dies 2014 noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im Ernstfall Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse. Das Veterinäramt bitte ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen.