Hans Feuß und Georg Fortmeier begrüßen Entscheidung des Gerichtshofes.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Finanzierungsgrundlage des Stärkungspakts Stadtfinanzen der Jahre 2011 und 2012 für finanzschwache Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen für verfassungskonform erklärt. Die örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten Hans Feuß und Georg Fortmeier sehen darin eine Bestätigung, finanzschwache Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage zu unterstützen. „Der Stärkungspakt ist hierbei ein sehr wichtiges Instrument. Es geht hier um die Solidarität zwischen den Kommunen. Diese ist uns besonders wichtig, da hierdurch die kommunale Handlungsfähigkeit der gesamten kommunalen Familie sichergestellt werden kann“, so Hans Feuß.
Georg Fortmeier ergänzt: „Zwischen 2005 und 2010 wurden von der schwarz-gelben Vorgängerregierung die Kommunen systematisch vernachlässigt und sich selbst überlassen. Die rot-grüne Landesregierung musste daher umgehend handeln, um die Kommunen wieder in sicherere Gewässer zu führen. Die Berechnungsgrundlage der Jahre 2011 und 2012 basierte auf den damals gegebenen Zahlen und wurde schon 2013 konkretisiert und angepasst.“
Die beiden Abgeordneten verweisen darauf, dass inzwischen mehr als neunzig Prozent der Städte, Gemeinden und Kreise jetzt wieder über einen genehmigten Haushalt verfügen. Dies sei das Ergebnis dieser gezielten finanziellen Hilfen. Sie betonen, dass das Land mit rund vier Milliarden Euro mehr als zwei Drittel der zu erbringenden Leistungen zahlt.