Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember reduziert. Der reguläre Steuersatz für Energie sinkt dabei von 19 auf
16 Prozent und für Trinkwasser von 7 auf 5 Prozent.
Ob Strom, Gas, Trinkwasser oder Wärme: Auch auf die Jahresendabrechnung der Stadtwerke Gütersloh wirkt sich die beschlossene Mehrwertsteuer-senkung der Bundesregierung aus. Und mehr noch: Das heimische Versorgungsunternehmen gewährt den ermäßigten Steuersatz über den genannten Zeitraum hinaus sogar auf die gesamte Jahresabrechnung 2020, die mit einem Zählerstand vor dem 31. Dezember erstellt wird.
Der Grund: Die Stadtwerke rechnen die Verbräuche stets für ein Jahr im September und im Dezember ab – der an diesem Tag geltende Steuersatz fließt dann in die Jahresendabrechnung ein. Die Energie- und Trinkwasserlieferungen des gesamten Ablesezeitraums 2020 werden also mit den neuen, temporären Steuersätzen von
16 bzw. 5 Prozent abgerechnet. Private Haushaltskunden müssen nichts weiter tun – die Stadtwerke Gütersloh kümmern sich um alle Details und weisen die reduzierten Steuersätze auf den jeweiligen
Jahresendabrechnungen aus.
Abschlagszahlungen werden von den Stadtwerken nicht angepasst, weil davon auszugehen ist, dass während der „Stay at home-Zeit“ mehr Energie- und Trinkwasser verbraucht wurde. Auch Neukunden können sicher sein, dass sie von der gesenkten Mehrwertsteuer profitieren. Eine Reduzierung der Mehrwertsteuer ist bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt.
Bild: Stadtwerke Gütersloh