Die Stadtverwaltung Harsewinkel sucht interessierte Harsewinkeler Bürgerinnen und Bürger, die für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 das Schöffen- bzw. Schöffinnenamt übernehmen möchten. Ebenso gesucht werden Jungendschöffen- und schöffinnen.
Dazu erstellt die Stadtverwaltung Harsewinkel derzeit eine Vorschlagsliste geeigneter und interessierter Kandidatinnen und Kandidaten. Bewerben kann sich jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Harsewinkel wohnt, zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein wird und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. „Neben den rein formalen Kriterien muss eine Reihe persönlicher Eigenschaften vorhanden sein, um dieses verantwortungsvolle Amt ausüben zu können – dazu gehören unter anderem Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis und Objektivität, um nur drei wichtige zu nennen“, sagt Jasmin Lütke Besselmann-Growe, die im Rathaus das Verfahren koordiniert und begleitet. Allein für die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen muss die Stadtverwaltung Harsewinkel eine Vorschlagsliste mit 30 Bewerberinnen und 33 Bewerbern aufstellen. „Diese Zahl stellt uns vor eine große Herausforderung, sodass wir auf viele Bewerbungen hoffen“, so Jasmin Lütke Besselmann-Growe weiter.
Die Bewerbungsfrist endet am 6. März 2023. Für weitere Fragen steht interessierten Bürgerinnen und Bürgern Jasmin Lütke Besselmann-Growe per Mail an
jasmin.luetke-besselmann-growe(at)harsewinkel.de oder telefonisch unter 05247 / 935-247 gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema und auch den Anmeldebogen finden Bewerber und Bewerberinnen auf der Website der Stadt Harsewinkel unter www.harsewinkel.de
Bild: Jasmin Lütke Besselmann-Growe - Koordination der Schöffenwahl 2023 (Foto: Stadt Harsewinkel)