Gütersloh. Die Belange von Menschen mit Handicaps soll in besonderer Weise ab dem kommenden Jahr ein Behindertenbeirat vertreten.
Der Rat der Stadt Gütersloh beschloss in der letzten Sitzung des alten Jahres (19.12.2014) einstimmig die Satzung dazu. Darin ist auch die Institution des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten festgeschrieben, den der Beirat in der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen soll. In der Ratssitzung wurde Ulrich Lauch ebenfalls einstimmig für die laufende Ratsperiode (bis 2020) in seiner Funktion als Behindertenbeauftragter bestätigt.
Dem Behindertenbeirat sollen als stimmberechtigte Mitglieder neben dem Behindertenbeirat bis zu acht Vertreter und Vertreterinnen angehören, die von ihrem jeweiligen Verband vorgeschlagen werden. Folgende Gruppen sollen laut Satzung unter dieser Mitgliederschaft vertreten sein: Blinde oder hochgradig Sehbehinderte, Menschen mit hochgradiger Hörschädigung oder Taubheit, Menschen mit geistiger und Menschen mit seelischer Behinderung. Als beratende Mitglieder sind vier Ratsvertreter sowie je eine Vertretung aus dem Seniorenbeirat sowie dem Integrationsrat eingebunden.
Zu den in der Satzung fest geschriebenen Aufgaben gehören die Werbung für Solidarität und Verständnis für die Situation und besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in allen Teilen der Gesellschaft. Der Beirat soll zu allen Angelegenheiten gehört werden, die sowohl öffentliche Belange als auch Themen von Menschen mit Behinderungen betreffen.