NWL sagt Förderung zu – Rat stimmt einstimmig zu bei Enthaltungen von SPD und BfGT
Gütersloh. Die Investitionsmittel für die Aufstellung neuer Fahrgasthallen und den barrierefreien Ausbau von Haltestellen in der Stadt Gütersloh können in den Haushalt eingestellt werden, eine Ausschreibung kann erfolgen. Einstimmig (mit dem Ja der CDU, der Grünen, der UWG, der LINKEN und der Bürgermeisterin) stimmte der Rat am Freitag (19.12.2014) der Beschlussvorlage der Verwaltung zu, SPD und BfGT enthielten sich. Bereits am Morgen hatte der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) mitgeteilt, dass der Antrag auf Förderung von 120 neuen Fahrgastunterständen, verbunden mit dem barrierefreien Ausbau von Haltestellen in das Förderprogramm aufgenommen worden ist. Damit werden 90 Prozent, sprich: rund 1,6 Millionen Euro der Gesamtinvestition von 1,8 Millionen Euro, gefördert.
Der Rat folgte damit dem Beschluss des Planungsausschusses vom Dienstag. Der Abstimmung gingen eine sehr lange Diskussion, die umfassende Beantwortung von Fragen der BfGT und der SPD im öffentlichen wie im nicht öffentlichen Teil und eine zehnminütige Sitzungsunterbrechung zur Entscheidungsfindung voraus.
Zum Hintergrund:
Mit Auslauf des Vertrags zum Jahresende mit den bisherigen Werberecht-Konzessionären hat die Verwaltung aufgrund europarechtlicher Vorschriften und auf Beschluss des Planungsausschusses alle Konditionen auf den Prüfstand gestellt und eine Neuausschreibung vorgenommen. Dabei hat sich – so beschreibt es auch die Beschlussvorlage für Rat und Ausschuss - herausgestellt, dass die notwendige Errichtung neuer Fahrgasthallen durch die Stadt selbst wirtschaftlich und gestalterisch die beste Option ist, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Möglichkeit einer 90prozentigen Förderung durch den NWL.
In der Stadt Gütersloh gibt es etwa 300 Bushaltestellen, zurzeit werden rund 250 Haltestellen von den Stadtwerken angedient, an 106 Haltestellen sind Fahrgastunterstände aufgestellt. Im Laufe des Jahres 2015 sollen 120 neue Buswartehallen durch die Stadt Gütersloh errichtet werden. Die Vorteile des Aufbaus in Eigenregie sind offensichtlich: Möglichkeit des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen, Bestimmung der Standorte – bisher in hohem Maß abhängig von den Vorgaben des Vertragspartners hinsichtlich der Werbewirksamkeit – nach den Bedürfnissen der Fahrgäste, Vermarktung der Werbeflächen im Umfeld der Hallen durch Akquise von Werbepartnern durch die Stadt selbst.
Für die Übergangszeit während der Bauphase wurde ebenfalls eine Lösung im „eigenen Haus“ erarbeitet: Bis zu 30 „temporäre Fahrgasthallen“ sollen jeweils an stark oder in besonderer Weise frequentierten Haltestellen ein Dach über dem Kopf bieten. Geplant ist eine praktische und einfache Holzkonstruktion, die während der sukzessiven Abbauphase der alten Fahrgastunterstände bzw. der Aufbauphase der neuen, endgültigen Fahrgastunterstände ohne großen Aufwand von einem Ort zum anderen geschafft werden können. Übergangslösungen sind nicht zu umgehen, da der bisherige Vertragspartner „seine“ Unterstände ab Januar 2015 komplett abbauen will.