Gütersloh. (gpr). Die Stadt Gütersloh weist darauf hin, dass gemeinnützige Vereine
oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den
Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, zur Überwindung
eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden
Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss
in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Unterstützung richtet sich
nach dem tatsächlichen Bedarf.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen abrufbar. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Weitere Infos gibt es unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-tradition-und-brauchtum.
Bild: Stadt Gütersloh