Themen rund um die rechtliche Betreuung beinhaltet das aktuelle Programm für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtige, das nun von Jennie Schmid-Zirnsak vom Sozialdienst katholischer Frauen und Männer für den Kreis Gütersloh e.V. (SKFM) und Astrid Peters vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Gütersloh (SkF) vorgestellt wurde. Nachdem Anfang Februar bereits die erste Veranstaltung unter dem Titel „Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte“ stattgefunden hat, folgt am 10. März eine „Einführungsveranstaltung für neue ehrenamtliche Betreuer“. Am 05. Oktober findet eine weitere Einführungsveranstaltung im Prälat Brechmann-Raum in Wiedenbrück statt, mit wichtigen Fachinformationen, die einen guten Einstieg in das Tätigkeitsfeld ermöglichen.
Bei einem Infoabend am 21. April wird es um das Thema „Elternunterhalt – Wann müssen Kinder zahlen?“ gehen. Als Referentin konnte hierzu die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Heidrun Ratzing gewonnen werden.
Bei einer Visitation einer Hausgemeinschaft des Vereins Daheim e.V. können sich Interessierte die Räumlichkeiten für pflegebedürftige Menschen anschauen sowie Fragen rund um das Thema Wohnen in einer Hausgemeinschaft stellen. Diese Veranstaltung findet am Mittwoch, den 01. Juni, unter der Leitung von Susann Klingert und Christina Eggert von Daheim e.V. statt.
Fragen zu den bedeutenden Themen „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ werden in einer Informationsveranstaltung am 29. September von den Mitarbeitern des SkF Gütersloh beantwortet. Zum gleichen Thema lädt der SKFM im Juni ein. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
In der letzten Veranstaltung in diesem Jahr, am 03. November, wird es ein weiteres Treffen zum Erfahrungsaustausch im Gasthaus Roggenkamp in Gütersloh geben.
Die Veranstaltungsorte wechseln zwischen Wiedenbrück und Gütersloh. Weitere Informationen können unter den unten angegebenen Telefonnummern eingeholt werden. Anmeldungen zu den Veranstaltungen sollten möglichst bis zu einer Woche vor dem Termin telefonisch eingereicht werden.
Die Veranstaltungsreihe für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer wird von den Betreuungsvereinen im Rahmen der sogenannten Querschnittsarbeit angeboten. Diese umfasst unter anderem die Beratung, Begleitung und Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern, die vom Amtsgericht bestellt wurden oder bevollmächtigt sind.
In der öffentlichen Wahrnehmung wird die „gesetzliche Betreuung“ nach wie vor häufig mit Entmündigung und Entrechtung assoziiert. Das Ziel der rechtlichen Betreuung ist jedoch ein ganz anderes, denn dem betreuten Menschen soll ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte ermöglicht werden.
Engagierte Personen, die sich vorstellen können dieses facettenreiche und verantwortungsvolle Ehrenamt zu übernehmen, können sich mit dem SkF Gütersloh unter (05241) 16125 oder mit dem SKFM für den Kreis Gütersloh unter (05242) 9020516 in Verbindung setzen. Informationen über die Betreuungsvereine gibt es auch unter www.skf-guetersloh.de oder www.skfm-guetersloh.de.