Das Bemühen des Kreises Gütersloh um Verkehrssicherheit hat eine weitere juristische Rückendeckung aus Minden erhalten. Das dortige Verwaltungsgericht hat jetzt die Klage eines Speditionsunternehmens aus Rheda-Wiedenbrück abgewiesen. Der Kreis Gütersloh hatte dem Unternehmen die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr entzogen und dessen Durchführung untersagt. Grund waren massive Verletzungen der Lenk- und Ruhezeiten sowie schwerwiegende technische Mängel an Fahrzeugen und Aufliegern.
Das Verwaltungsgericht in Minden und das Oberverwaltungsgericht in Münster hatten schon im einstweiligen Rechtsschutz deutlich gemacht, dass sie das Vorgehen des Kreises als rechtmäßig ansehen. Diese Einschätzungen hat das Verwaltungsgericht in Minden nun nochmals im Klageverfahren ausdrücklich bestätigt.
Das Gericht hatte sich in seiner mündlichen Verhandlung am 9. September auf die technischen Mängel konzentriert und zahlreiche sachverständige Zeugen gehört. Die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, auf die der Kreis Gütersloh sein Vorgehen schwerpunktmäßig gestützt hatte, mussten die Richter nicht mehr würdigen, um die Klage abzuweisen. Denn sie sahen allein die technischen Mängel als so gravierend an, dass schon diese den Widerruf und die Untersagung gerechtfertigt haben. Insofern musste das Gericht nicht mehr auf die Ergebnisse der umfangreichen Durchsuchung der Geschäftsräume durch Polizei, Zoll, Bundesanstalt für Güterverkehr und Kreis Gütersloh im Spätsommer 2012 eingehen, bei denen umfangreiche Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten im Mittelpunkt standen.
Im Übrigen sind noch weitere Verfahren anhängig. Denn nach dem ersten Lizenzentzug wurde eine neue Firma gegründet, der jedoch wegen erheblicher technischer Mängel ebenfalls die Durchführung von Güterkraftverkehr untersagt wurde.