Für die Schülerbetreuung an Harsewinkeler Grundschulen werden von der Stadt Harsewinkel für den Monat April keine Beiträge erhoben. Die im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffene Regelung gilt auch für solche Kinder, die der- zeit in der Not-Betreuung der Schulen untergebracht sind. Kosten für Mittagessen werden für diesen Zeitraum ebenfalls nicht berechnet.
Ähnliches gilt für die Betreuung in den Harsewinkeler Kindertagesstätten: Hier hatte
der Kreis Gütersloh als zuständige Behörde ebenfalls angekündigt, die Beitragszah-lungen für den Monat April auszusetzen. Die Beitragsbefreiung gilt auch hier für Eltern, die in ihren Berufen aufgrund der Corona-Krise zurzeit unabkömmlich sind und darauf angewiesen sind, ihre Kinder in der Not-Betreuung der Kitas unterbringen.
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