Mit der neuen Coronabetreuungsverordnung, die am Donnerstag, 14. Mai, in Kraft tritt, wird die Kinderbetreuung weiter geöffnet. Ab dem 14. Mai können Vorschulkinder (Kinder im letzten Kindergartenjahr), die einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben, sowie alle Kinder mit genehmigtem Eingliederungsbedarf die Kita besuchen. Dazu müssen die Eltern einen Antrag stellen, der bevorzugt in den Kindertageseinrichtungen abgegeben werden sollte oder im Einzelfall im Fachbereich Jugend entgegen genommen wird. Das Antragsformular kann über die städtische Internetseite www.verl.de/coronavirus heruntergeladen werden und ist zudem ab Dienstag, 12. Mai, in den Kindertageseinrichtungen erhältlich.
In der Kindertagespflege können alle Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, ab 14. Mai wieder von ihrer Tagesmutter betreut werden. Dafür ist kein Antrag erforderlich; die Kinder können nach Rücksprache mit der Tagesmutter wieder zu den gebuchten Zeiten betreut werden. Kinder mit genehmigtem Eingliederungsbedarf haben ebenfalls wieder Anspruch auf die Betreuung in der Tagespflege. Hier muss allerdings ein Antrag eingereicht werden. Das Formular ist unter www.verl.de/coronavirus sowie in den Kindertagespflegestellen erhältlich und sollte direkt bei der Tagesmutter abgegeben werden.
In einem vom NRW-Familienministerium angekündigten weiteren Öffnungsschritt sollen am 28. Mai dann alle weiteren Vorschulkinder in die Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden. Im Laufe des Monats Juni soll schließlich allen Kindern der Besuch ihrer Einrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder ermöglicht werden. In welchen Umfang das möglich sein wird, hat das Land NRW bisher allerdings noch nicht entschieden.
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