Für Gütersloher Bürger besteht am Samstag, 17. Oktober, in der Zeit von 7 bis 14 Uhr wieder die Möglichkeit, kompostierbare Gartenabfälle an die bekannten Sammelstellen zu bringen. Die Anlieferung ist nur in haushaltsüblicher Menge zulässig. Nicht haushaltsüblich sind zum Beispiel Anlieferungen mit Lastwagen, Traktorzügen oder Ähnlichem.
Es darf kein Sperrmüll, Bauschutt oder Hausmüll abgeladen werden. Ebenso ausgeschlossen sind Stammholz, Baumstubben sowie Anlieferungen aus umliegenden Gemeinden. Die Sammelstellen dürfen nur am 17. Oktober bis 14 Uhr genutzt werden. Anlieferungen vorher oder nachher werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Zusätzlich besteht für Gütersloher Bürger die Möglichkeit, an folgenden Samstagen am Kompostwerk, Am Stellbrink 25, sowie in der Carl-Zeiss-Straße 58 am Entsorgungspunkt Gütersloh gebührenfrei anzuliefern: und zwar am 10., 17. und 24. Oktober. Es wird auch wieder ein Annahmetag im Januar angeboten und zwar am 9. Januar 2016. Die Annahmezeit ist jeweils von 7 bis 14 Uhr. Die Gebührenbefreiung ist beschränkt auf Anlieferungen mit PKW und mit PKW-Anhängern. Gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung des Kreises Gütersloh sind dagegen Anlieferungen mit LKW, Pritschenwagen, als LKW zugelassene Transporter, Kleinbusse oder Traktorzüge sowie Anlieferungen, die nicht aus der Stadt Gütersloh stammen. Weitere Auskünfte zur Gartenabfallaktion gibt es unter der Telefonnummer 82-2420 oder im Internet unter www.umwelt.guetersloh.de/Abfall.