Am 15.07.2020 hat erneut der „Runde Tisch zur Situation von Werkvertragsarbeitnehmer*innen in der Stadt Gütersloh“ getagt.
Die Politik hatte den Arbeitsauftrag für den Runden Tisch im Juni bereits erweitert. Zielgruppe der Beratungen sollten nicht nur noch Werkvertragsarbeitnehmer*innen sein, sondern generell Migrant*innen., die auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig sind. Der Schwerpunkt wurde beibehalten: Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vorrangig aus Ost- und Südosteuropa, die in der Stadt Gütersloh wohnen und leben. Mit der Erweiterung der Aufgabestellung wird der durch die Bundesregierung angekündigten Abschaffung der Werkverträge in der Fleischindustrie Rechnung getragen, denn unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses leben bereits eine Vielzahl dieser Menschen hier und es werden weitere kommen. All diese Personen wird der Runde Tisch im Blick haben. Hinsichtlich der Wohnsituation hatte der Sozialausschuss bereits im Juni Mindeststandards festgelegt. Die Betonung liegt auf „Mindest“. Es bestand Einvernehmen, dass die Wohnstandards verbessert werden müssen. Wünschenswert wäre je Bett auch ein eigener Raum, wobei den Beteiligten klar war, dass das nur mittelfristig umsetzbar ist. Als Zielperspektive sollte die individuelle Privatsphäre der Beschäftigten durch einen eigenen Raum jedoch festgelegt werden. Unterschiedliche Auffassungen gab es bei der Miethöhe. Schlafplätze werden teilweise für 250 EUR oder 300 EUR vermietet. Die Vorstellungen der Politik und der Wohlfahrtsverbände liegen hier noch deutlich von den Vorstellungen der Vermieter entfernt. Der Runde Tisch hat sich auch mit der Situation der derzeit von den Folgen des Corona-Ausbruchs bei der Fa. Tönnies betroffenen Werkvertragsarbeitnehmer*innen beschäftigt. Laut der Fa. Tönnies sei eine Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR an direkt wie auch indirekt Beschäftigte gezahlt worden. Für die Zeit der Quarantäne werde außerdem das volle Gehalt weitergezahlt. Unklar ist, ob und wie schnell alle Beschäftigten wieder arbeiten können. Für den Fall möglicherweise einzuführender Kurzarbeit wurde seitens der Anwesenden am Runden Tisch in aller Form ein Appell an die anwesenden Unternehmen beschlossen, das Gehalt der Beschäftigten auf 100 % aufzustocken. In der Diskussion wurde neben dem formalen Appell auch sehr konkret und nachdrücklich die Erwartung an die Unternehmen zum Ausdruck gebracht, dass die entsprechende Aufstockung des Lohnes erfolgen solle. Der Runde Tisch trifft sich am 17.08. zu abschließenden Beratungen mit dem Ziel, verbindliche Maßnahmen festzulegen und zu vereinbaren.
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