Landgericht Bielefeld gibt der Stadt Gütersloh in vollem Umfang Recht
Gütersloh. Erfolg für die Stadt Gütersloh vor dem Landgericht Bielefeld: In der Auseinandersetzung um Risse im Innenbereich des Gütersloher Theaters attestierte der Richter jetzt dem verantwortlichen Architekten mangelhafte Planungsleistungen. Das Gericht folgte damit in vollem Umfang der Argumentation der Stadt Gütersloh und des von ihr in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens. Der Architekt soll nun die darin berechneten Kosten der Mängelbeseitigung von insgesamt 53 515 Euro plus Mehrwertsteuer zahlen und auch für alle weitergehend durch den Planungsfehler entstandenen Schäden in die Pflicht genommen werden.
Das Verfahren zu den Schäden am Theater, das im März 2010 eröffnet wurde, dauerte insgesamt etwa drei Jahre. Ob die Reparatur noch in diesem Jahr durchgeführt werden kann, ist zunächst noch offen, denn sie kann nur in der spielfreien Zeit – sprich im Sommer - erfolgen. Allerdings stehen dann auch die nächsten Schritte zur Renovierung der Stadthalle auf dem Programm.