Gütersloh. Der Kreis Gütersloh stellt die sechste Fassung seines schon lan-desweit bekannten Baubroschüren-Klassikers ‚Die Baugenehmigung - Ratgeber für Architekten und Bauherren‘ vor. Die überarbeitete Neuauflage der Broschüre ist in diesen Tagen druckfrisch unter Verarbeitung aktueller rechtlicher Entwicklungen auf den Markt gekommen und ist auch in den Rathäusern kostenlos zu haben.
Nach Angaben des Kreises gibt es darin eine Vielzahl von Tipps und Informationen, um sich im Vorschriften-Dschungel rund ums Bauen zurechtzufinden und damit Kosten, Zeit und Ärger zu (er)sparen. Leitender Baudirektor Bernhard Bußwinkel, Autor des Leitfadens und Leiter der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen sieht sein Werk als einen Mosaikstein unter dem Motto: „Lassen Sie sich rechtzeitig und kompetent beraten."
Der praxisnahe Leitfaden mit einer begrenzten Auflage von 2000 Exemplaren ist kostenlos. Er wird durch die von der VA-Werbeagentur und Verlag in Harsewinkel akquirierten Werbeanzeigen finanziert. Landrat Sven-Georg Adenauer zeigt sich überzeugt: „Mit unserer hochwertigen und seit fast zwei Jahrzehnten Standards setzenden Kreisbroschüre können wir Bauherren, Architekten und Nachbarn bei ihren individuellen Wünschen rund um das Baugeschehen unparteiisch und helfend begleiten. Der Leitfaden ist ein weiteres Standbein der Öffentlichkeitsarbeit der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen.“
Die über 100-seitige Broschüre vermittelt einen ersten Blick in die Grundstrukturen des öffentlichen Baurechts. Dabei soll das Heft laut Bernhard Bußwinkel auch Hilfestellungen zu kreativen Lösungen geben, wenn es um individuelle Bauwünsche der Bürger geht und andererseits Vorsorge getroffen werden, dass dem raschen Baubeginn nicht die baldige Stilllegung auf Veranlassung Dritter folge. Schließlich laste im Freistellungsverfahren die gesamte Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und der Sicherheitsaspekte ausschließlich auf den Schultern von Bauherren und Architekten. Die Broschüre verstehe sich als Wegweiser und Einladung, die Beratung in der Behörde anzunehmen. »Wir versuchen den Spagat, Bauherren und Architekten gleichzeitig Hintergrundwissen zu vermitteln«, sagt Bußwinkel. Landrat Sven-Georg Adenauer: „Wir wollen helfen, dass Bauwillige auch ans Bauen kommen.“
Des Weiteren wird auch darauf hingewiesen, dass der erste Ansprechpartner in Bauangelegenheiten der Architekt bleibt, wenn es um das private Baurecht (Werkvertragsrecht, Baukonstruktion, VOB) geht. Neben vielen Tipps und vertiefenden Einblicken in Problembereiche stellen sich in der Broschüre auch viele Baufirmen, Ingenieure und Architekten per Anzeige vor.
Die Neuauflage wurde notwendig, um sie der neuesten Rechtslage und aktuellen Entwicklungen anzupassen. Zudem werden mit weiteren Themen zu Baukultur, regenerativen Energien, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, Bauen im Überschwemmungsgebiet, Wohnungsbauförderung, Euro-Normung im Brandschutz und Vieles mehr neue Akzente gesetzt.
Leider ist die seit drei Jahren angekündigte Änderung der Bauordnung NRW immer noch nicht zum Abschluss gekommen. Um die bewährte Aktualität auch zukünftig zu wahren wurde der Leitfaden daher diesmal in einem zweistufigen Verfahren mit einer verringerten Erstauflage gedruckt. Nach Verabschiedung der Novellierung werden alle gravierenden Neuerungen der Rechtslage umgehend in einem Nachdruck Aufnahme finden.