Verkehrsversuch an der Kahlertstraße – Flyer informiert über Möglichkeiten und Sicherheitsaspekte!
Gütersloh (gpr). Seit vielen Jahren Teil der Straßenverkehrsordnung, aber noch immer nicht in den Köpfen der Auto- und Radfahrer präsent: Die Benutzungspflicht von Radwegen ist weitgehend aufgehoben. Das heißt im Klartext: Radfahrende müssen einen Radweg nur noch dann benutzen, wenn dieser mit den bekannten blauen Verkehrszeichen ausgeschildert ist.
Als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer dürfen sie grundsätzlich mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Autofahrer die Fahrbahn benutzen. Dies gilt auch, wenn ein Radweg vorhanden ist. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, hat somit eine Wahlmöglichkeit. Diese Situation ist allerdings bei vielen Autofahrern noch nicht bekannt, was nicht selten zu einer bedrängenden Fahrweise oder unberechtigten Hupsignalen führt.
Im Rahmen eines Verkehrsversuchs machen Stadt und Kreispolizeibehörde Gütersloh in Kooperation mit dem VCD Ostwestfalen-Lippe (Verkehrsclub Deutschland), dem Forum Erneuerbare Energien und dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) an der Kahlertstraße auf die Möglichkeit, die Straße zu nutzen aufmerksam. Durch eine gemeinsame Aktion “Radfahren auf der Fahrbahn ist sicher!“ wollen sie das Miteinander aller Verkehrteilnehmer auf der Fahrbahn fördern und damit letztlich auch zur verstärkten Nutzung des Fahrrads – gerade im Stadtverkehr - beitragen.
Die Kahlertstraße wurde unter anderem deshalb ausgewählt, weil hier viele Schülerinnen und Schüler besonders an den Wochentagen diesen Weg in beiden Richtungen verstärkt nutzen. Auf der Fahrbahn der Kahlertstraße wurden in den vergangenen Tagen Radfahrpiktogramme aufgebracht, die dem Auto- und dem Fahrradfahrer gleichermaßen signalisieren sollen, dass das Radfahren auf der Straße – trotz des vorhandenen Radweges -erlaubt ist. Die Vorteile benennen ADFC und VCD: Autofahrer registrieren Radfahrer auf der Straße im Kreuzungsbereich und an Einfahrten aufmerksamer als auf Radwegen. Und: Das leidige Fahren in falscher Richtung ist auf der Straße für Radler kein Thema mehr.
Radler und Radlerinnen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, auf der Fahrbahn zu fahren, dürfen nicht durch Hupen gedrängt werden, den Radweg zu benutzen; dieses ist nicht nur unhöflich, sondern kann nach der Straßenverkehrsordnung auch mit einem Bußgeld geahndet werden. Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten – auch dies wird durch entsprechende Schilder nochmals verdeutlicht. Die Stadt Gütersloh hat dazu zudem mit den anderen Beteiligten Flyer entwickelt, die unter anderem an den umliegenden Schulen verteilt werden. Sie informieren über den Verkehrsversuch, die Möglichkeiten, auf der Straße zu fahren und die damit verbundenen Aspekte der Fahrradsicherheit.
Der Verkehrsversuch soll bis zum Jahresende dauern und kann bei Erfolg an weiteren Straßen im Stadtgebiet übertragen werden.
Bei Fragen: fahrradbeauftragter(at)guetersloh.de