Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden liegt jetzt vor. Damit wurde der Klage der Stadt Gütersloh gegen die syrisch-orthodoxe Kirchengemeinde St. Stefanus stattgegeben, in der es um die Leistung von Schadensersatz ging. Konkret hatte die Stadt die Gemeinde aufgrund von Kosten in Anspruch genommen, die ihr durch die Erneuerung eines mit Beton verstopften Regenwasserkanals entstanden waren. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Gemeinde der Stadt die Kosten erstatten muss. Denn die konkreten Umstände sprechen dafür, dass der Beton über die Hausanschlussleitung der Gemeinde eingeleitet wurde. Wer die Einleitung vorgenommen hat, ist indes nicht bekannt und auch unerheblich. Die gegenteilige Darstellung der Beklagten hält das Gericht hingegen für reine Spekulation, die durch keine Tatsachen erhärtet wird.