Nur begrenzte Anzahl betroffen
Gütersloh. Wie am Samstag berichtet, hat es vom 21. bis zum 26. April in einigen Kreiskommunen technische Probleme bei der Nutzung des QR-Codes bei der Anforderung von Briefwahlunterlagen gegeben. Der QR-Code steht auf der jeweiligen Wahlbenachrichtigung. Durch einen herstellerbedingten Fehler in der Softwareprogrammierung konnten im fraglichen Zeitraum zwar Briefwahlunterlagen mit dem QR-Code angefordert werden; die Antragsdaten wurden jedoch durch die Software nicht an das örtliche Wahlamt weitergeleitet, sodass auch keine Briefwahlunterlagen an den Antragsteller versandt wurden.
Der Softwarehersteller hat nun am Wochenende die Daten derjenigen Wahlberechtigten rekonstruieren können, die den QR-Code im fraglichen Zeitraum genutzt, aber bislang keine Unterlagen erhalten haben dürften. Betroffen sind danach acht Kommunen im Kreisgebiet (Gütersloh, Halle/Westf., Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Versmold und Werther/Westf.) mit insgesamt 244 Fällen, in denen Bürger den QR-Code mit großer Wahrscheinlichkeit für die Anforderung von Briefwahlunterlagen genutzt haben. In Borgholzhausen und Verl gab es keine derartigen Fälle. Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz und Rietberg setzten diese Software nicht ein. Bei den betroffenen Kommunen ist zum Beispiel Gütersloh mit 101 Fällen betroffen, Langenberg nur mit sechs. Die Zahlen verteilen sich in etwa zur Relation der Einwohnerzahl.
In Absprache mit der Kreiswahlleitung haben die Wahlämter der acht betroffenen Kommunen am Montag begonnen, die betroffenen Bürger sofort telefonisch oder schriftlich zu informieren, damit sie gegebenenfalls erneut Briefwahlunterlagen anfordern können. Um Postlaufzeiten angesichts der kurz bevorstehenden Wahl zu vermeiden, sollten die Bürger hierfür am besten das Rathaus aufsuchen oder die Briefwahlunterlagen auf elektronischem Wege anfordern, das heißt über die Internetseite oder den besagten QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, der jetzt wieder fehlerfrei funktioniert. Für Fragen dazu beantwortet das jeweilige Wahlamt im Rathaus.