Seit Mitte des vergangenen Jahres haben mehr als 600 Flüchtlinge meist aus Syrien und dem Irak den anerkannten Flüchtlingsstatus erhalten, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und damit grundsätzlich erwerbsfähig sind. Nach Abschluss des Asylver-fahrens und der offiziellen Anerkennung als Flüchtlinge sind die Jobcenter für diese Menschen zuständig. Nach der Vermittlung der Deutsch-Sprachkenntnisse steht das Jobcenter bei der Arbeitsintegration der überwiegend 18 bis 30 Jahre alten und sehr motivierten Neubürger vor einer gewaltigen Herausforderung und ist dabei auf die enge Kooperation mit den heimischen Unternehmen und Betrieben angewiesen.
Zu der aktuellen Lage haben bereits intensive Gespräche mit den Kammern und den regionalen Arbeitgeberverbänden stattgefunden. „Wir gehen davon aus, dass sich Arbeitgeber und arbeitsplatzsuchende Flüchtlinge erst einmal näher kennenlernen wollen“, ist sich Rolf Erdsiek, zuständiger Abteilungsleiter beim Jobcenter Kreis Gütersloh, sicher. Daher haben er und seine Abteilung insgesamt fünf attraktive Optionen für interessierte Arbeitgeber parat.
Viele Neuzuwanderer haben keine formalen Berufsabschlüsse oder können keine Arbeitspapiere vorlegen. So ist häufig völlig unklar, über welche Fähigkeiten und Fertigkeiten sie tatsächlich verfügen und wie diese von Arbeitgebern eingeschätzt werden. Daher ist es sinnvoll, dass sich Arbeitgeber selbst ein Bild von den Fähigkeiten der Flüchtlinge machen und sie unter den Augen von Meistern und Anleitern in der Werkstatt, im Betrieb oder im Büro ein paar Tage erproben und beobachten und dem Jobcenter eine qualifizierte Rückmeldung geben. Der Lebensunterhalt wird für diese Zeit weiter vom Jobcenter sichergestellt und sogar die Fahrtkosten werden übernommen.
Über die Potenzialfeststellung hinaus kann ein Praktikum auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden, insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber bereit ist, erste berufliche Kenntnisse zu vermitteln und noch bestehende Hemmnisse wie zum Beispiel fachsprachliche Kenntnisse am Arbeitsplatz auszugleichen. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren kann das Praktikum sogar auf zwölf Wochen ausgedehnt werden. Auch hier kommt das Jobcenter für Lebensunterhalt und Fahrtkosten auf. Sowohl der Flüchtling als auch der potenzielle Arbeitgeber werden so eine Vorstellung bekommen, ob sie zueinander passen und eine Einstellung erwogen werden kann.
In etlichen Fällen wird zu Beginn eine intensive Einarbeitung stattfinden und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen notwendig machen. Zum Ausgleich kann das Jobcenter dem Arbeitgeber hierfür Eingliederungszuschüsse zahlen, die je nach anfänglichem Qualifizierungsaufwand bis zur Hälfte der Bruttopersonalkosten für einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr betragen können. Dies gilt jedoch nicht bei reinen Helferstellen oder bei einfachen Produktionsabläufen.
Möchte ein Arbeitgeber einen Ausbildungsplatz anbieten, kann zur Herstellung der Ausbildungsfähigkeit junger Neuzuwanderer ein Langzeitpraktikum (sogenannte Einstiegsqualifizierung) von sechs bis zwölf Monaten sinnvoll und erforderlich sein. In dieser Zeit können neben ersten beruflichen Erfahrungen vor allem fachsprachliche Kenntnisse vermittelt werden. Die während dieser Zeit zu zahlende Praktikumsvergütung wird vom Jobcenter in Höhe von 216 Euro zuzüglich 109 Euro Sozialversicherungsbeitrag gefördert. Die Vergütung kann vom Arbeitgeber aufgestockt werden.
Arbeitgeber, die sich vorstellen können, Flüchtlinge einzustellen oder eine der Optionen durchzuführen, werden gebeten sich mit dem Unternehmensservice des Jobcenters unter der Telefonnummer 05241/854466 in Verbindung setzen.