Lockerung des Besuchsverbots unter Auflagen
Gütersloh. Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf die Krankenhäuser der Region: Nachdem seit Mitte März planbare, nicht lebensnotwendige Operationen, Untersuchungen und Therapien aufgeschoben wurden, läuft der Regelbetrieb seit einigen Wochen nach und nach wieder an. Ab dem 20. Mai werden nun auch Besuche von Angehörigen unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen.
Grundlage für diese Entscheidung ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, nach der die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ihre Besuchsverbote lockern dürfen. Das Klinikum Gütersloh und Sankt Elisabeth Hospital haben sich auf folgende einheitliche Regelung geeinigt:
Jeder Patient darf nur von einer zuvor festgelegten Person besucht werden – jeweils einmal pro Tag in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr. Alle Besucher werden im Eingangsbereich registriert und werden einem Screening unterzogen Auf diese Weise kann immer nachvollzogen werden, welche Personen an welchen Tagen die Krankenhäuser betreten haben. Die Krankenhäuser stellen das Screening-Formular auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Es soll nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt und ausgedruckt mitgebracht werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
Mit der Öffnung einher geht ein Hygienekonzept, dessen Regeln alle Besucher einhalten müssen. So muss während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist überall – auch auf den Patientenzimmern – einzuhalten. Die Besucher werden zudem gebeten, sich bei Betreten der Kliniken und der Station die Hände zu desinfizieren und die Regeln der Husten-und Niesetikette zu beachten.
Um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, raten die Gütersloher Krankenhäuser trotz der jetzt beschlossenen Lockerungen weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab. Die Angehörigen werden gebeten Besuche nur vorzunehmen, wenn sie absolut notwendig sind. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Angehörige von Patienten, die nur eine kurze Zeit stationär im Krankenhaus verbringen müssen.
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