Ab Montag, den 20. Juli, ermöglicht das Klinikum Gütersloh wieder Patientenbesuche durch Angehörige. Oberste Priorität hat dabei nach wie vor der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums vor einer Ansteckung mit COVID-19. Aus diesem Grund gelten folgende Auflagen.
Jeder Patient darf nur von einer zuvor festgelegten Person besucht werden – jeweils einmal pro Tag für eine Stunde in der Zeit zwischen 14 und 18 Uhr. Alle Besucher werden im Eingangsbereich registriert und werden einem Screening unterzogen. Auf diese Weise kann immer nachvollzogen werden, welche Personen an welchen Tagen das Krankenhaus betreten haben. Das Screening-Formular kann hier heruntergeladen werden:
https://www.klinikum-guetersloh.de/fileadmin/user_upload/news/COVID-19-Screening_Klinikum_G%C3%BCtersloh_f%C3%BCr_Patienten_und_Besucher_final_neu.pdf
Es soll nach Möglichkeit bereits zu Hause ausgefüllt und ausgedruckt mitgebracht werden, um Wartezeiten zu vermeiden.
Mit der Öffnung einher geht ein Hygienekonzept, dessen Regeln alle Besucher einhalten müssen. So muss während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist überall – auch auf den Patientenzimmern – einzuhalten. Die Besucher werden zudem gebeten, sich bei Betreten des Klinikums und der Station die Hände zu desinfizieren und die Regeln der Husten- und Niesetikette zu beachten.
Um das Infektionsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, rät das Klinikum Gütersloh trotz der jetzt beschlossenen Lockerungen weiterhin grundsätzlich von Besuchen ab. Die Angehörigen werden gebeten, Besuche nur vorzunehmen, wenn sie absolut notwendig sind. Diese Empfehlung gilt insbesondere für Angehörige von Patienten, die nur eine kurze Zeit stationär im Krankenhaus verbringen müssen.
Besuche schwerstkranker und minderjähriger Patienten sowie auf der Wochenstation sind weiterhin nach Rücksprache auch außerhalb der neuen Besuchszeiten möglich.
Bild: Klinikum Gütersloh