Dem Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh liegen in diesem Jahr insgesamt 43 Osterfeuer im Gütersloher Stadtgebiet zur Genehmigung vor. Zugelassen werden nur solche, die seit vielen Jahren traditionell veranstaltet werden.
Größere Osterfeuer werden vom Heimatverein Spexard auf dem Festplatz an der Lukasstraße, auf dem Hof Hagenlüke Sürenheider/Siekstraße (Schießclub St. Hubertus Avenwedde), von der Freiwilligen Feuerwehr Avenwedde an der Röhrheide, von der Freiwilligen Feuerwehr Isselhorst, Niehorster Straße 7, von der KAB St. Friedrich, Am Röhrbach 227, auf der Festwiese am Gartenhof, Pavenstädter Weg (Schützenverein Pavenstädt), und vom Bürgerverein Sundern an der Buschstraße 63, veranstaltet.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur traditionelle Osterfeuer von Vereinen oder Gemeinschaften genehmigt worden sind. Neue Osterfeuer haben hingegen keine Chance. Die Osterfeuer werden von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes überprüft. Hierbei wird darauf geachtet, dass die erforderlichen Abstände zu Gebäuden und Wegen eingehalten werden und nur Baum- und Strauchschnitt zum Abbrennen aufgeschichtet worden ist. Das Feuerungsmaterial muss am Tag vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, um Tiere, die im Stapel möglicherweise Unterschlupf gesucht haben, zu schützen.