Gütersloh (gpr) Der verkaufsoffene Sonntag am 24. März im Rahmen von „Gütersloh blüht auf“ darf
stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 20. März geändert und den Antrag, dass die Ladenöffnung nicht stattfinden darf, abgelehnt. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Zur Begründung führt das OVG aus, dass Überwiegendes dafür spricht, dass die Veranstaltung „Gütersloh blüht auf“ hinreichend gewichtig ist, um die Öffnung zu rechtfertigen. „Gütersloh blüht auf“ könne beträchtliche Besucherströme anziehen und die Innenstadt derart prägen, dass sie einen besonderen Anlass darstellt. Auch der räumliche Geltungsbereich für die Ladenöffnung dürfte richtig gewählt worden sein.
Bürgermeister Henning Schulz ist außerordentlich glücklich über diese Entscheidung, die für die Bürgerinnen und Bürger sehr wichtig sei. Die Stadtverwaltung, die gestern Beschwerde eingelegt hatte, fühle sich bestätigt in ihrer Beharrlichkeit, so Schulz. Die Gütersloher Innenstadt werde am Sonntag aufblühen und sehr gut besucht sein.
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