Gütersloh. In dem Topf stehen nur 18.000 Euro zur Verfügung und bis zum Stichtag am 24. April sind 52 Anträge beim Kreis Gütersloh eingegangen. So viele Bewerber gibt es für Fördergelder aus dem Landestopf für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit. Das Kommunale Integrationszentrum verteilt als Zuwendungsempfänger die Gelder an die Antragsteller im Kreis Gütersloh. Mit einem Zuschlag rechnen die Verantwortlichen innerhalb der nächsten zwei Wochen, dann sollen alle Bescheid bekommen, ob ihr Antrag den Kriterien Stand gehalten hat.
Lediglich zwei Anträge schieden schon vorab aus, weil sie formale Förderkriterien des Landes nicht erfüllten: Sie kamen von Privatpersonen. „In solchen Fällen haben wir immer dazu geraten, den Antrag zusammen mit einem Träger vor Ort zu stellen“, erläutert Burcu Öcaldi, die zusammen mit ihrem Kollegen Frank Kahle-Klusmeier die Anträge bearbeitet. Dass eine ganze Reihe von Antragstellern leer ausgehen wird, steht angesichts der Zahlen schon jetzt fest. Je nachdem, welche Leistungen beantragt worden sind, beträgt die Förderobergrenze 3000 Euro. Da sind 18.000 Euro schnell ausgeschöpft.
„Bei der Bewilligung gehen wir nach formalen und inhaltlichen Kriterien“, erläutert Öcaldi. Vollständigkeit und fristgerechte Abgabe sollten selbstverständlich sein. Bei der inhaltlichen Qualität wird es komplexer: „Wird die Zielgruppe genannt? Welche Ziele werden beschrieben? Wie steht es um die Qualifikation der handelnden Personen?“, beschreibt Öcaldi ein paar Prüfpunkte. Ihr Kollege Kahle-Klusmeier lobt die Ehrenamtlichen, die die Anträge gestellt haben. „Viele sind sehr verantwortungsvoll damit umgegangen, einige sogar knapp kalkulierend. In den Anträgen stehen selten die Höchstbeträge, sondern häufig sehr maßvolle Summen.“ Er geht davon aus, dass deswegen eine zweistellige Zahl von Anträgen bewilligt werden kann.