Der Mietspiegel bietet sowohl Mieterinnen und Mietern als auch Vermiete-
rinnen und Vermietern eine verlässliche Grundlage, wenn es darum geht,
den ortsüblichen Mietpreis für eine Wohnung oder für eine Immobilie zu er-
mitteln.
Entstanden ist der Mietspiegel als Ergebnis einer vom Kreis Gütersloh durchgeführten repräsentativen Befragung bei Vermieterinnen und Vermietern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Stichtag der Befragung war der 1. Januar 2020. Fachlich begleitet wurde das Projekt von einem Arbeitskreis, dem Interessensvertreter/innen beider Seiten angehören. Datenerhebung und Auswertung erfolgten nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen. Damit ist gewährleistet, dass die im Mietspiegel angegebenen Mietpreise als verlässliche Richtwerte genutzt werden können:
Mieter/innen können mit seiner Hilfe feststellen, ob die angesetzte Miete unter Berücksichtigung von Lage, Größe und Ausstattung angemessen ist, Vermieterinnen und Vermietern bietet er einen Orientierung bei der Festsetzung des Mietpreises.
Bild: Stadt Harsewinkel