Rietberg. Für die kommende Amtsperiode 2024-2028 sucht die Stadt Rietberg bereits jetzt neue Schöffen und Jugendschöffen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt übernehmen möchten, können sich jetzt bei der Stadtverwaltung melden.
Ehrenamtliche Schöffen entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern und mit dem gleichen Stimmrecht über die Schuld und gegebenenfalls über die Strafe der oder des Angeklagten. Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Strafjustiz ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Sie soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Strafjustiz stärken. Dementsprechend erfüllen die Schöffen eine verantwortungsvolle Aufgabe und es sind gewisse Voraussetzungen an die Aufgabe geknüpft:
- Das Schöffenamt kann nur von deutschen Bürgerinnen und Bürgern versehen werden.
- Die Bewerber müssen die deutsche Sprache gut beherrschen.
- Die Bewerber müssen zu Beginn der Amtsperiode, zu Jahresbeginn 2024, mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre alt sein.
- Die Bewerber müssen zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Rietberg wohnen.
Die Stadt Rietberg stellt diese Vorschlagsliste zusammen, die Wahl der Schöffen wird von einem beim Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss vorgenommen.
Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer sollen aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden.
Interessierte Personen, die dieses Ehrenamt übernehmen und in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten, bewerben sich bis zum 28. Februar bei der der Stadt Rietberg, Abteilung Sicherheit & Ordnung, Straßenverkehr, Rügenstraße 1, 33397 Rietberg (Telefon: 05244/986-327), E-Mail ordnung(at)stadt-rietberg.de.
Bild: Stadt Rietberg