Kinderbetreuung im Kreisgebiet
Gütersloh. Schon seit 1995 fördert der Kreis Gütersloh die Spielgruppenarbeit in der Region. Derzeit gibt es im Kreis Gütersloh 22 Spielgruppen mit rund 250 Plätzen, von denen 132 gefördert werden (Kreiszuschuss 2016: knapp 220.00 Euro). Was zuerst als reines Alternativangebot für Kinder ab dem dritten Lebensjahr gedacht war, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, hat sich im Laufe der Jahre als anerkannte Betreuungsmöglichkeit für Kinder etabliert und wird von Eltern gerne in Anspruch genommen. Die neue Förderregelung der Spielgruppen wurde nun in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Mittwoch, 8. März vorgestellt.
Seit dem 01.08.2013 haben Eltern das Recht auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder ab dem ersten Geburtstag. Viele Eltern nehmen die Angebote der Spielgruppen, als alternative Betreuungsmöglichkeiten wahr, da sie keine Vollzeitbetreuung für ihre Kinder benötigen. Die Betreuungszeiten, die von den Spielgruppen angeboten werden, variieren daher stark. In die Spielgruppen werden Kinder von einem Jahr bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen. Kinder über drei Jahre werden nur dann aufgenommen, wenn es keinen Kindergartenplatz in der Nähe des Wohnortes gibt.
Durch die ständig steigenden Sach- und Personalkosten ist die derzeitige finanzielle Förderung nicht mehr kostendeckend. Daher muss die Finanzierung umstrukturiert werden, um Spielgruppen zu erhalten und neue Spielgruppen zu etablieren. Gefördert werden monatliche Betreuungssätze, die sich an der wöchentlichen Betreuungszeit des Kindes orientieren. So erhielt zum Beispiel ein Kind mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von zehn Stunden einen monatlichen Betrag in Höhe von 100 Euro (zehn Wochenstunden mal zehn Euro). Dieser Betrag erhöht sich durch die neue Förderung auf 110 Euro monatlich, weil der Zuschussbetrag um einen Euro pro wöchentlicher Betreuungsstunde erhöht wird. Die bisherige Förderung sah die Bezuschussung eines Kindes mit wöchentlich zehn Euro vor, dieser Betrag soll auf elf Euro pro Woche erhöht werden. Die Zuschüsse werden grundsätzlich nur Trägern der freien Jugendhilfe gewährt, die Spielgruppen im Kreis Gütersloh betreiben. Da auch die Anmietung von Räumlichkeiten einen wesentlichen Kostenfaktor für die Spielgruppen darstellt, sieht die neue Förderung einen pauschalen Mietzuschuss von 300 Euro pro Monat vor. Bei gleichen Räumlichkeiten von mehreren Spielgruppen, wird der Mietzuschuss nur einmal gezahlt.
Des Weiteren werden die Elternbeiträge – die ein wichtiger Bestanteil der Spielgruppenförderung sind – analog zu den Betreuungszeiten um vier bis sieben Euro monatlich angehoben. Die Einnahmen gehen wie bisher direkt an die Spielgruppen. Der Elternbeitrag wird nur moderat angehoben, damit das Angebot der Spielgruppe auch weiterhin attraktiv bleibt. Eine Staffelung nach Einkommen wird dabei nicht vorgenommen. Bei Familien mit niedrigem Einkommen (Bruttojahreseinkommen unter 20.000 Euro) besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Erlass beziehungsweise Übernahme des Beitrages bei der Abteilung Jugend zu stellen.
Diese Richtlinien treten mit dem 1. August dieses Jahres in Kraft und ersetzen die bis dahin geltenden Richtlinien.