Zwei Jahre nach Inbetriebnahme des fast drei Millionen Euro teuren Herstellungszentrums des Sankt Elisabeth Hospitals konnte nun ein weiteres Ziel erreicht werden: Die Bezirksregierung Detmold hat der Zentralapotheke als erster Krankenhausapotheke in der Region Westfalen-Lippe die Herstellungserlaubnis nach Paragraph 13 Arzneimittelgesetz erteilt. Durfte die Apotheke bisher nur stationäre Patienten und in Ausnahmefällen ambulante Krebspatienten mit ihren Medikamenten versorgen, ist das nun ohne Einschränkungen möglich. Davon profitieren auch regionale Praxen aus Gütersloh, Bielefeld, Oelde und Warendorf.
„Man kann sich uns dadurch wie ein kleines Pharma-Unternehmen vorstellen“, vereinfacht Chefapotheker Thomas Watermann das hochkomplexe Thema. Denn wie diese großen und bekannten Unternehmen darf jetzt auch das Gütersloher Herstellungszentrum Medikamente herstellen und an öffentliche Apotheken liefern. Das war ohne die Herstellungserlaubnis so nicht möglich: „Als Krankenhausapotheke dürfen wir nach dem Gesetz nur Medikamente für unsere stationären Patienten produzieren“, erklärt Watermann. Das Apothekengesetz erlaubt Krankenhausapotheken außerdem, öffentliche Apotheken mit Krebsmedikamenten zu beliefern. Eine Ausnahmeregelung, weil öffentliche Apotheken nur sehr selten mit dem notwendigen Equipment für die Zytostatika-Herstellung ausgestattet sind.
Die neue Herstellungserlaubnis birgt zwei wesentliche Vorteile: Erstens erweitert das Herstellungszentrum seine Möglichkeiten, die Versorgung mit Nicht-Zytostatika sicherzustellen. Ganz konkret möchten die Fachapotheker aus Gütersloh Antikörper- und Schmerzinfusionen sowie Ernährungslösungen produzieren und an öffentliche Apotheken liefern, die diese wiederum an Praxen und Ärzte in der Region ausgeben. Zweitens sichert sich das Herstellungszentrum so gegen den Wegfall des Ausnahmeparagraphen ab. „Die Versorgung der Patienten mit Medikamenten ist auch für die Zukunft gewährleistet – unabhängig davon, wie sich das Apothekengesetz verändern wird“, betont der Leiter des Herstellungszentrums Dr. Norbert Watermann.
Mit der Herstellungserlaubnis gehen strenge Richtlinien nach dem so genannten EU-GMP-Standard (Good Manufacturing Practice) einher. Dazu zählen unter anderem die umfassende Dokumentation der Arbeiten und zahlreiche Kontrollschritte nach europäischen Vorgaben. Wichtig ist den Verantwortlichen vor allem eines: „Wir haben keine Zwei-Klassen-Produktion. Egal, ob als Apotheke oder GMP-Betrieb, wir produzieren immer unter den höchsten Qualitätsstandards.“