Gütersloh (gpr). Wer sich zum neuen Wohngeld Plus-Gesetz bei der Stadt Gütersloh beraten lassen möchte, benötigt wieder einen Termin. Grund ist die sinkende Nachfrage nach dem Beratungsangebot. Der Fachbereich Soziales hat bisherige Antragstellende über die Änderungen bereits informiert.
Mit Inkrafttreten des Wohngeld Plus-Gesetzes zum 1. Januar hat der Fachbereich Soziales der Stadt Gütersloh sofort reagiert. Bürgerinnen und Bürgern wurde aufgrund des erhöhten Beratungsbedarfs eine offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung im Besucherzentrum angeboten. So sollte den Menschen möglichst schnell und einfach Hilfe bei der Antragstellung gegeben werden. Jetzt ist die Nachfrage in den vergangenen Wochen gesunken und das Vorgehen wird nun wieder umgestellt. Bürgerinnen und Bürger können sich, montags von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr, mit vorheriger Terminvereinbarung bei den zuständigen Sachbearbeitenden beraten lassen. In Ausnahmefällen ist auch außerhalb der beiden Zeitfenster eine individuelle Terminvereinbarung zu den üblichen Rathausöffnungszeiten möglich. Die Kolleginnen und Kollegen helfen beim Ausfüllen des Wohngeldantrags, nehmen ausgefüllte Anträge entgegen, kopieren die Anlagen und informieren, soweit möglich, über Ansprüche und Ausschlussgründe für das Wohngeld Plus.
Weitere Infos bekommen Interessierte im Bürgerportal unter dem Stichwort „Wohngeld“ oder direkt hier: https://stadt.gt/wohngeld-plus.
Bild: Stadt Gütersloh