Gütersloh. Taxis sollen künftig als ‚ÖPNV-Taxi‘ fahren, wo der normale Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nicht ausreicht: In nachfrageschwachen Zeiten und Räumen.
Landrat Adenauer wurde nun vom Ausschuss für Mobilität damit beauftragt, den Taxiunternehmen im Kreisgebiet eine Sondervereinbarung anzubieten, um einen On-Demand-Verkehr innerhalb der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet über die dort ansässigen Taxiunternehmen durchzuführen. Voraussetzung für den Abschluss der Sondervereinbarung ist die Zusicherung der betroffenen Städte und Gemeinden, gegenüber dem Kreis Gütersloh den notwendigen Kostenausgleich vorzunehmen.
On-Demand-Verkehre bedeuten flexible Mobilität „auf Abruf“. Vielerorts in NRW und Deutschland sind On-Demand-Verkehre bereits in die lokalen ÖPNV-Systeme integriert. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal dieser Art von ÖPNV vom übrigen Linienverkehr ist die Tatsache, dass die eingesetzten Fahrzeuge nur dann fahren, wenn sie bestellt werden.
Da damit weiterhin einzelne Haltestellen zwischen den betroffenen Ortsteilen einer Kommune nicht bedient würden, ist bei der Realisierung der Verkehre vorgesehen, alle bestehenden Haltestellen inklusive der Schulbushaltestellen als Start- und Zielpunkt zu hinterlegen; damit entsteht nicht nur eine reine linienhafte Verbindung, sondern ein gesamter Bedienungskorridor. Die On-Demand-Verkehre sollen montags bis sonntags zwischen 6 und 22 Uhr bestellt werden können.
Für die Fahrgäste vergrößern sich damit die Möglichkeiten, innerhalb der jeweiligen Kommune auch ohne eigenen PKW mobil zu sein, außerordentlich: Entweder es wird das reguläre Linienangebot des ÖPNV genutzt oder es steht – wenn in zeitlicher oder räumlicher Nähe kein solches ÖPNV-Angebot vorhanden ist – ein ÖPNV-Taxi zu weitestgehend gleichen Konditionen zur Verfügung.
Die Leistungen sollen mit solchen Fahrzeugen durchgeführt werden, die auf das On-Demand-Produkt aufmerksam machen und den Fahrgästen klar signalisieren, dass es sich hier um ÖPNV-Fahrten handelt. Es ist zwar vorgesehen, klassische Taxen (auch barrierefrei) einzusetzen, sie aber mit Magnettafeln für diese Fahrten zu versehen. So werden diese Verkehre als Teil des ÖPNV nach außen sichtbar.
Integration der On-Demand-Verkehre in den ÖPNV:
Die On-Demand-Verkehre sind nicht nur wegen der teilweise äußerlichen Gestaltung der Fahrzeuge ein integrierter Bestandteil des ÖPNV. Für die Fahrten sollen keine besonderen Fahrpreise gelten, vielmehr gelten alle Tickets des WestfalenTarifs sowie des NRW-Tarifs, auch das zur Einführung anstehende Deutschland- oder 49-Euro-Ticket wird anerkannt. Es wird also kein Aufpreis für dieses Produkt erhoben.
Zusammenarbeit mit Taxiunternehmen:
Mit diesem neuen On-Demand-Verkehr bietet sich die Chance, eine echte Win-Win-Situation herzustellen: Die Taxiunternehmen können über die zusätzlichen Fahraufträge ihre Existenz sichern, was beispielsweise auch für die Durchführung von Krankentransporten sehr wichtig ist. Der Kreis Gütersloh, respektive die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können beim Aufbau des neuen Angebotes auf die vorhandenen Ressourcen (Fahrzeuge und Personal) der Taxiunternehmen zurückgreifen. Insbesondere wird auf diese Weise das Problem des Fahrpersonalmangels nicht weiter verschärft. Sollten die Pilotprojekte erfolgreich anlaufen, könnten auch Nachahmer profitieren.
Bild: Kreis Gütersloh