Gütersloh. Derzeit erfolgt eine breit angelegte Vermieterbefragung zu den Wohnungsmieten im gesamten Kreis Gütersloh, um das aktuelle Mietkostenniveau zu ermitteln. Die Vermieter im Kreis Gütersloh erhielten dazu vor kurzem mit ihren Grundsteuerbescheiden einen Fragebogen zur Erhebung der Wohnungsmieten. Eine Beteiligung ist auch nach Ablauf der Rückgabefrist am 15. Februar 2016 noch möglich.
Die Rückmeldungen sind bislang regional sehr unterschiedlich. Daher werden diejenigen Vermieter, die den Fragebogen noch nicht an das mit der Erhebung des Mietenniveaus beauftragte Forschungsinstitut F + B in Hamburg zurück geschickt haben, gebeten, dies noch nachzuholen.
Ziel der gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Gütersloh ist es, für das gesamte Kreisgebiet das aktuelle Mietniveau repräsentativ zu ermitteln. Daraus sollen dann zum einen qualifizierte Mietspiegel für die 13 Kommunen erstellt oder aktualisiert werden. Zum anderen sollen die seit dem 16. Juni 2014 im Kreis Gütersloh festgelegten angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II - „Hartz IV“) oder dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII - „Sozialhilfe“) erhalten, an die aktuelle Wohnungsmarktsituation angepasst werden. Ergebnisse sollen Mitte des Jahres 2016 vorliegen.
„Natürlich ist die Teilnahme freiwillig. Aber für eine aussagekräftige Erhebung sind neben den bereits eingegangenen Fragebögen noch weitere Rückmeldungen erforderlich“, bittet Stefan Susat, Abteilungsleiter Materielle Hilfen des Jobcenters, alle Vermieter im Kreis Gütersloh um ihre Mithilfe. „Die durch den Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter über die angemessene Höhe einer Miete zu vermeiden.“ Der Mietspiegel wird daher vor allem für Vermieter und Mieter erstellt, so dass ein transparenter Überblick über den Mietmarkt möglich ist. Die angemessenen Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch gehören zur steuerfinanzierten Grundsicherung. Die Unterkunftskosten werden zu einem überwiegenden Teil kommunal finanziert. Die Daten aus dieser Erhebung führen somit zu einer angemessenen und rechtssicheren Verwendung von Steuermitteln.
Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh nach einem Ausschreibungsverfahren das Forschungsinstitut F + B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt. Dieses Forschungsunternehmen verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Durchführung von Mietwerterhebungen. Auf der Homepage www.f-und-b.de/beitrag/mietwerte-guetersloh.html sind umfangreiche Informationen zu der Befragung im Kreis Gütersloh sowie die gesamten Unterlagen zum Herunterladen zu finden. Dort kann auch eine Rückmeldung per E-Mail erfolgen.
Dem gemeinsamen Anschreiben des Landrates Sven-Georg Adenauer und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister lag zudem für die Rücksendung des Fragebogens ein Rückumschlag bei. Bei einigen Städten und Gemeinden ist auch eine Rückmeldung direkt vor Ort möglich.
Das gesamte Verfahren wurde im Vorfeld mit der Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und allen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh gemeinsam abgestimmt. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Die Daten werden im Anschluss anonymisiert und in zusammengefasster Form weiter verarbeitet.
Auch der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) sind in das Verfahren eingebunden und unterstützen die Datenerhebung.