Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass es grundsätzlich in Ordnung ist, kleine und mittelständische Unternehmen von der Erbschaftsteuer zu verschonen.
Dieses Urteil war auch im Kreis Gütersloh mit großer Spannung erwartet worden. Es geht dabei nicht darum, Unternehmer zu privilegieren, sondern um den Erhalt der Arbeitsplätze. Denn wenn Erbschaftsteuer aus dem Betriebsvermögen gezahlt werden muss, besteht die Gefahr, dass dies zum Beispiel auf Kosten von Investitionen finanziert werden muss. Der heimische Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus war zur Urteilsverkündung extra aus Berlin zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe gereist. Er konnte die Begründung der Richter daher aus erster Hand vernehmen. Die Richter gaben der Politik aber auch eine Menge Hausaufgaben mit auf dem Weg: So wird es für größere Unternehmen wohl einige Änderungen geben.
Ralph Brinkhaus erklärt zum Urteil: „Das ist erst einmal eine gute Nachricht für die kleinen und mittelständischen familiengeführten Unternehmen im Kreis Gütersloh. Dieses Urteil sichert dort die Arbeitsplätze. Wie es für die großen Unternehmen mit der Erbschaftsteuer weitergeht, bleibt allerdings abzuwarten. Wir prüfen derzeit das Urteil und werden dann zusammen mit der SPD und den Ländern bis spätestens Mitte 2016 das Gesetz überarbeiten.“