Gütersloh. Die Stallpflicht im Kreis Gütersloh ist aufgehoben. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass es keine Notwen-digkeit mehr darin sehen würde, zum Schutz vor der Vogelgrippe das Geflügel nicht ins Freie zu lassen. Gleichzeitig hatte es aber den Veterinärbehörden vor Ort überlassen, die Entscheidung aufgrund einer eigenen Risikoabschätzung zu fällen. Nachdem sich am Donnerstag auf OWL-Ebene die Veterinäre abgestimmt haben, entschied Dr. Bernhard Beneke die Aufhebung der Stallpflicht für den Kreis Gütersloh zu verfügen. Ab morgen, Freitag, 27. Februar, dürfen damit Fasane, Puten, Gänse, Enten, Legehennen, Rebhühner, Perlhühner und Strauße wieder ins Freie.
Im nächsten Amtsblatt wird die Aufhebung offiziell angeordnet. Seit dem 27. November vergangenen Jahres mussten Geflügelhalter in einem Gebiet rund um das Steinhorster Becken ihr Geflügel im Stall halten. Die Aufstallpflicht galt nur für ein Gebiet in Rietberg und Verl, die Veterinäre hatten aber an alle Geflügelhalter im Kreis appelliert, ihre Tiere nicht ins Freie zu lassen beziehungsweise durch Zäune und Überdachungen zu schützen. Ziel war es, einen Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Verhindert werden sollte so der Ausbruch der für Geflügel gefährlichen Vogelgrippe vom Typ H5N8.