Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung
Gütersloh (gpr). Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 7. März verlängert.
Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die – inhaltlich gleich – an die am heutigen 12. Februar auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem Amtsblatt auf der städtischen Internetseite (www.guetersloh.de) zu entnehmen.
Foto: Stadt Gütersloh