Anlässlich der Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs am morgigen Mittwoch (12.08.2020) weist die Stadt Gütersloh darauf hin, dass die vom Schulministerium vorgegebene Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur für die Personen im Schulgebäude gilt, sondern für das gesamte Schulgelände.
An vielen Standorten führen öffentliche Fußwege über die Schulhöfe, beispielsweise an der Grundschule Avenwedde-Bahnhof, an der Grundschule Sundern und am Städtischen Gymnasium. Auf diesen Wegen müssen Passanten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Diese Maßnahme der Landesregierung ist zunächst bis zum Ende des Monats August befristet.
Bild: Stadt Gütersloh